In einem von BRAND Rechtsanwälte GmbH geführten Musterverfahren wegen Kursverlusten der VW Aktien hat das Oberlandesgericht Wien seinen Zulassungsausspruch dahingehend abgeändert, dass der ordentliche Revisionsrekurs doch zulässig ist, sodass der Oberste Gerichtshof entscheiden kann, ob österreichische Gerichte für Schadenersatzklagen gegen VW zuständig sind.
Die VW-Satzung enthält eine Gerichtsstandsklausel ua für Verfahren wegen Verletzung von Kapitalmarktvorschriften. Der Kläger argumentiert, dass diese Gerichtsstandklausel in der Satzung nicht rechtswirksam ist und Volkswagen AG daher auch vor österreichischen Gerichten geklagt werden kann. Der Oberste Gerichtshof sollte darüber demnächst entscheiden.