Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in der Zeitschrift Konsument und auf der Website www.konsument.at behauptet, Waren österreichischer Herkunft wären ausländische (minderwertige) Waren. Konkret wurde den Klägern vorgeworfen, ihre in Österreich gezüchteten Christbäume wären minderwertige ausländische Importprodukte. Die Kläger, vertreten durch BRAND Rechtsanwälte GmbH, haben den Verein für Konsumenteninformation unter anderem auf Schadenersatz geklagt. Das Handelsgericht Wien hat die Haftung der Beklagten dem Grunde nach festgestellt. Der dagegen vom VKI erhobenen Berufung wurde keine Folge gegeben. Obwohl das Oberlandesgericht Wien die ordentliche Revision zugelassen hat, hat der VKI auf die Erhebung eines weiteren Rechtsmittels verzichtet. Die Höhe des zu ersetzenden Schadens wird im fortgesetzten Verfahren ermittelt.
Veröffentlichter Konsument-Test unrichtig
01.06.2017 | KanzleiVerfahren gegen den Verein für Konsumenteninformation