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BRAND Rechtsanwälte GmbH

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Verbot des Pflegeregresses und grundbücherliche Pfandrechte

10.10.2018 |

Die Bundesländer Wien und Niederösterreich weigern sich, Pfandrechte im Zusammenhang mit dem Pflegeregress für Altfälle löschen zu lassen. Der Sozialrat Stadtrat Peter Hacker argumentiert am 10. Oktober 2018 im Morgenjournal auf Ö 1, dass die Rechtslage unsicher wäre.

Tatsächlich ist die Rechtslage klar.

Nach § 330a. ASVG ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig.

§ 330a ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Laufende Verfahren sind einzustellen. Exekutionsverfahren zur Begründung von exekutiven Pfandrechten sind laufende Verfahren. Diese sind daher einzustellen und die Pfandrechte zu löschen.

Wir führen zahlreiche Verfahren für Angehörige, die um die Löschung von Pfandrechten auf ihren Grundstücken kämpfen. Musterverfahren sind anhängig.

 

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