Der Europäische Gerichtshof und Oberste Gerichtshof haben richtungsweisend entschieden, dass Versicherungsnehmer bei mangelhafter Aufklärung über das Rücktrittsrecht ein unbefristetes Rücktrittsrecht vom Lebensversicherungsvertrag haben. Damit können Versicherungsnehmer rückwirkend von Versicherungsverträgen zurückzutreten, die nach dem 1.1.1994 abgeschlossen wurden. Auch von bereits gekündigten Versicherungsverträgen kann bei mangelhafter Aufklärung über das Rücktrittsrecht der nachträgliche Rücktritt erklärt werden.
Als Folge des rückwirkenden Rücktritts haben Versicherungsunternehmen sämtliche Versicherungsprämien samt vier Prozent Zinsen an den Versicherungsnehmer zurückzubezahlen.
Insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, die über ihre Laufzeit hinweg eine schlechte Performance erwirtschaftet haben, ist der nachträgliche Rücktritt eine attraktive Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, ein wirtschaftlich besseres Ergebnis zu erzielen.