Konsumenten können von Lebensversicherungsverträgen zurücktreten, wenn sie vor Vertragsabschluss nicht über dieses Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Vertragswert geringer ist als die eingezahlten Beträge. Das ist bei vielen Lebensversicherungen der Fall.
Auf Druck der Versicherungswirtschaft haben die Regierungsparteien das Versicherungsvertragsgesetz novelliert, wodurch die Rechte der Konsumenten geschwächt werden. Diese Novelle tritt mit Jahresbeginn 2019 in Kraft. Es ist daher dringend zu empfehlen, die Ansprüche noch heuer geltend zu machen. Unsere Kanzlei führt mehrere 100 Verfahren gegen viele in- und ausländische Versicherungsgesellschaften.