Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Nähere Informationen zu Cookies und unserer Datenschutzerklärung finden Sie hier.

BRAND Rechtsanwälte GmbH

Wir handeln. Wir wollen alles wissen, bevor es los geht.

Rücktritt von Lebensversicherungsverträgen

13.09.2018 |

Konsumenten können von Lebensversicherungsverträgen zurücktreten, wenn sie vor Vertragsabschluss nicht über dieses Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Vertragswert geringer ist als die eingezahlten Beträge. Das ist bei vielen Lebensversicherungen der Fall.

Auf Druck der Versicherungswirtschaft haben die Regierungsparteien das Versicherungsvertragsgesetz novelliert, wodurch die Rechte der Konsumenten geschwächt werden. Diese Novelle tritt mit Jahresbeginn 2019 in Kraft. Es ist daher dringend zu empfehlen, die Ansprüche noch heuer geltend zu machen. Unsere Kanzlei führt mehrere 100 Verfahren gegen viele in- und ausländische Versicherungsgesellschaften.

Zurück