Brand Rechtsanwälte GmbH führt für zahlreiche Klienten seit 2012 Verfahren gegen die Hellenische Republik wegen der Zwangskonvertierung der Griechenland-Anleihen. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof im Verfahren 10 Ob 34/16x dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung des Art 7 Nr. 1 EuGVVO 2012 gestellt. Das Verfahren wird nach Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens fortgesetzt.
Oberster Gerichtshof legt dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor
24.05.2017 | KapitalmarktrechtVerfahren gegen die Hellenische Republik