Wenn im Kreditvertrag keine Ober- oder Untergrenze für Zinsen vereinbart wurde, ist ein negativer Referenzzinssatz zu berücksichtigen und Kunden weiter zu geben. Ist der Referenzzinssatz negativ, hat das zur Folge, dass der Gesamtzinssatz geringer als der vereinbarte Aufschlag ist. Ist zB die Zinsklausel LIBOR + 1,5 % vereinbart, beträgt der aktuelle Zinssatz bei einem LIBOR-Satz von zB - 0,73 % 0,77 % und nicht 1,5 %. Wenn Banken Kunden den gesamten Aufschlag verrechnen, was häufig geschieht, hat der Kunde Ansprüche gegen die Bank. Das gilt für Konsumenten und Unternehmer gleichermaßen.
Brand Rechtsanwälte GmbH hat mehrere Verfahren von geschädigten Klienten gegen Banken zur Durchsetzung ihrer Ansprüche eingeleitet.