Der EuGH hat in zwei aufsehenerregenden Urteilen C‑24/17 und C‑396/17 festgestellt, dass das Besoldungs- und Vorrückungssystem für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes diskriminierend ist und das Unionsrecht verletzt.
Betroffen von diesen Urteilen sind Beamte und Vertragsbedienstete, die vor Erreichung des 18. Lebensjahres in den Bundesdienst eingetreten sind, wie zB ehemalige Lehrlinge, Polizeischüler oder Soldaten.
Nach der bisherigen Rechtslage ist die Anrechnung von Dienstzeiten ausgeschlossen, die vor Erreichen des 18. Lebensjahres geleistet wurden. Der EuGH urteilt erwartungsgemäß, dass diese unbegründete Differenzierung diskriminierend ist. Alle Vordienstzeiten müssen gleichermaßen angerechnet werden.
Diese beiden Entscheidungen haben hohe praktische Bedeutung für diese Beamten und Vertragsbediensteten.
Betroffene können ihre Ansprüche gegen den Bund geltend machen und fordern, dass sie für die Vergangenheit Nachzahlung wegen dieser Diskriminierung erhalten und zukünftig richtig eingestuft werden und dementsprechend zukünftig das höheres Gehalt entsprechend der richtigen Einstufung bekommen.
Betroffene müssen aktiv werden, um ihre Rechte durchzusetzen.