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Datenschutz-Anpassungsgesetz trotz heftigen Widerstands beschlossen

29.06.2017 |

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 29.6.2017 das Datenschutz-Anpassungsgesetz beschlossen.

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 29.6.2017 das Datenschutz-Anpassungsgesetz beschlossen. Ein Hauptkritikpunkt in der Diskussion des Nationalrates war das Vorgehen bei der Erlassung des Gesetzes: Die Regierungsvorlage wurde noch vor Ende der Begutachtungsfrist am 23.6.2017 eingebracht, nur zwei Tage später im Verfassungsschuss behandelt und bereits am 29.6.2017 im Nationalrat beschlossen.

Aber auch mit inhaltlicher Kritik wurde sowohl im Begutachtungsverfahren als auch im Nationalrat nicht gespart: Einerseits hat Österreich zahlreiche nationale Regelungsmöglichkeiten ungenutzt gelassen - beispielsweise wurde keine Möglichkeit einer Verbandsklage bei Datenschutzverstößen eingeführt. In vielen Bereichen steht das Gesetz aber auch in Widerspruch mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ein Beispiel ist die zeitliche Beschränkung des Rechts auf Beschwerde von betroffenen Personen bei der Datenschutzbehörde:. die Datenschutz-Grundverordnung enthält keinerlei zeitliche Beschränkung des Beschwerderechtes, in der österreichischen Regelung wurde es aber befristet mit einem Jahr ab Kenntnis vom Verstoß, längstens aber innerhalb von drei Jahren ab Verstoß.

Mehrfach in Frage gestellt wurde auch im Gesetzgebungsverfahren, ob die Datenschutzbehörde aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt Geldstrafen in der angedrohten Höhe von bis zu € 20 Mio verhängen darf. Damit wird sich nun der Verfassungsgerichtshof befassen müssen und eine diesbezügliche Entscheidung darf mit Spannung erwartet werden. 

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