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BRAND Rechtsanwälte GmbH

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Bis zu 20 Mio Euro Strafe bei Datenschutzverletzungen

28.06.2017 |

Die Verhängung von millionen- oder gar milliardenhohen Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden war bisher eher die Ausnahme als die Regel. Mit 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, sodass die Ausnahme zur Regel werden könnte.

Die Verhängung von millionen- oder gar milliardenhohen Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden war bisher eher die Ausnahme als die Regel. Mit 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, sodass die Ausnahme zur Regel werden könnte.

Nach der DSGVO ist die Datenschutzbehörde verpflichtet, wirksame Sanktionen in Form von Geldstrafen bei Datenschutzverstößen zu verhängen. Die Strafdrohung liegt je nach Verstoß bei bis zu € 10 Mio bzw € 20 Mio oder bei Unternehmen bis zu 2% respektive 4% des weltweiten Umsatzes je nachdem welcher Betrag höher ist. Zum Vergleich: Im österreichischen Datenschutzgesetz, das noch bis zum 25. Mai 2018 gelten wird, liegt die maximal angedrohte Geldstrafe bei € 25.000,00.

An einem einfachen und alltäglichen Beispiel wird deutlich, welche Konsequenzen die drastische Erhöhung der Strafdrohung haben kann: Nach geltendem und zukünftigem Datenschutzrecht haben natürliche Personen das Recht, von einem Verantwortlichen Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten zu ihrer Person gespeichert sind. Kommt der Verantwortliche diesem Ersuchen nicht nach so tritt mit 25. Mai 2018 anstelle der Strafdrohung von € 500,00 eine Strafdrohung von € 20 Mio.

Verantwortliche sind daher gut beraten, die verbleibenden 11 Monate zu nutzen, um sich und ihr Unternehmen fit für die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu machen. 

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