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BRAND Rechtsanwälte GmbH

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Achtung: Haftungsrisiko Datenschutz-Grundverordnung

20.06.2017 |

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt mit 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Grundlegendes Ziel der DSGVO ist die Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts.

Die DSGVO bringt zahlreiche Änderungen auf dem Gebiet des Datenschutzes mit sich. Insgesamt führt die DSGVO zahlreiche neue Pflichten ein, die Unternehmen in Zukunft zu beachten haben. Unter anderem sind dies die verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Pflicht zur Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie die Implementierung angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen. Besonders die empfindlichen Strafdrohungen der DSGVO rücken den Datenschutz nunmehr zwangsläufig in den Vordergrund. Bei Verletzung haftet nicht nur das Unternehmen, sondern auch der Verantwortliche, also Geschäftsführer und Vorstand.

Um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen, ist die österreichische Rechtslage zu adaptieren. Zu diesem Zweck hat die Regierung dem Nationalrat am 7. Juni 2017 den Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 vorgelegt. Die Begutachtungsfrist des Entwurfs endet am 23. Juni 2017. Es ist daher möglich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.

Ganz gleich wann das nationale Gesetz beschlossen wird, ist es für Unternehmen aller Größenordnungen wichtig, sich mit den Details der DSGVO auseinander zu setzen. Auf diese Weise können die notwendigen Maßnahmen fristgerecht – also bis zur Anwendbarkeit der DSGVO am 25. Mai 2018 – umgesetzt und Haftungsrisiken vermieden werden.

Der Prozess ist aufwändig. Deshalb sollte mit der Umsetzung nicht zu lange zugewartet werden. 

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