Entscheidungen UWG - Irreführung über die Ware oder Leistung
Fallgruppen UWG
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt, über die Art und Vorhandensein, oder die wesentlichen Merkmale des Produkts derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (§ 2 Abs 1 UWG)
Datum |
RS/GZ |
Entscheidungstext |
Ob eine Ankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage. |
||