Kartellrecht / Kartellschadenersatzrecht
OGH Entscheidungen
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Gegenstand der Entscheidung: 4 Ob 159/24x 4 Ob 134/24w 8 Ob 66/24z 6 Ob 167/24p 9 Ob 3/24t 8 Ob 7/24y 8 Ob 67/24x 6Ob166/19h - Das Kartellrecht „überlagere“ gesellschaftsrechtlich begründete Informationsrechte. Ein Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern – so auch zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft – verstoße gegen Art 101 AEUV, soweit er dazu diene, das Marktverhalten des anderen Unternehmens zu beeinflussen.
- Der Tatbestand der abgestimmten Verhaltensweise ist eine Auffangregelung, die Formen der Verhaltenskoordinierung unterhalb von Vereinbarungen bzw Beschlüssen erfassen soll, die zu einem bewussten und gewollten Zusammenspiel zum Zwecke der Ausschaltung unternehmerischer Risken führen. Darunter kann auch der Informationsaustausch fallen.
