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Kernkompetenzen

Juristische Qualität durch Kompetenz, Effizienz und Professionalität

Schirecht

Mehrere Partner sind begeisterte Schifahrer und waren während des Studiums als Schilehrer tätig.

Bei Schiunfällen verlagert sich der Ort des Geschehens von der Schipiste über das Spital in den Gerichtssaal.

Wir vertreten seit vielen Jahren in Schadenersatzverfahren wegen Schiunfällen Unfallopfer, Liftbetreiber, Haftpflichtversicherungen und Täter vor Zivil- und Strafgerichten und haben langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen.

Die FIS-Regeln normieren die Sorgfaltspflichten der Schifahrer. Nach ständiger Rechtsprechung sind die FIS-Regeln Schutzgesetze, deren Verletzung Schadenersatzpflichten auslösen können. Daher ist zunächst das Verhalten der an einem Schiunfall Beteiligten anhand der FIS-Regeln zu analysieren. Hat sich der Verletzte sorgfaltsgemäß verhalten und der Verursacher rechtswidrig gehandelt, so ist der Verletzer in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Wenn beide Schifahrer die FIS-Regeln verletzt haben, tritt eine Schadensteilung ein. In diesem Fall erhält der Geschädigte nur einen Teil seines Schadens ersetzt. Bei einem Schiunfall besteht die Kunst darin herauszuarbeiten, dass der Unfallgegner die FIS-Regeln (auch) verletzt hat.

Wir vertreten auch Versicherungen bei der Abwehr von Ansprüchen und in Regressverfahren.