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Kernkompetenzen

Juristische Qualität durch Kompetenz, Effizienz und Professionalität

Das österreichische Abfallkartell

Abfallkartell

Mehr als 20 Unternehmen aus der Abfallwirtschaft haben seit 2002 ein verbotenes Kartell gebildet und haben einen immensen Schaden verursacht. Die genaue Zahl der Kartellanten steht noch nicht abschließend fest. Ermittlungen laufen noch.

Das Kartell betrifft alle Teilbereiche der Abfallwirtschaft, nämlich Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -beseitigung sowie Rückgewinnung.

Das Abfallkartell umfasst verbotene

ð  Preisabsprachen,

ð  Marktaufteilungen,

ð  Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen und

ð  Interventionen, damit neue Wettbewerber am Markt nicht Fuß fassen können.

Die Kartellanten haben ein umfassendes und ausgeklügeltes System geschaffen, um ihre Kunden systematisch zu schädigen, damit die Kartellanten ihre eigenen Gewinne maximieren können.

 

 

 

Geschädigte

Geschädigt sind

ð  Gemeinden und Städte,

ð  alle Unternehmen, die zur Entsorgung verpflichtet sind und Kartellanten beauftragt haben.

 

Dimension des Kartells

Das Kartell erstreckte sich über sämtliche österreichischen Bundesländer.

 

Sanktionen

Den Kartellanten drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes.

Das Kartellgericht hat bereits Geldbußen über einige der Kartellanten verhängt.

Die bisherige Höchststrafe beträgt EUR 7,085 Mio.

 

Kartellanten

Gegen folgende Kartellanten ist das Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen:

ð  FCC Austria Abfall Service AG,

ð  Huber Entsorgungsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG, Huber Abfallservice Verwaltungsgesellschaft m.b.H.

ð  Saubermacher Dienstleistungs AG; Trügler Recycling und Transport GesmbH; pink robin gmbh

ð  Killer GmbH & Co KG und Killer GmbH

ð  KAB Kärntner Abfallbewirtschaftung GmbH

Anhängig ist ein Verfahren gegen

ð  Energie AG Oberösterreich Umweltservice GmbH und

ð  namentlich derzeit noch nicht genannte Unternehmern.

Schadenersatz

Die Geschädigten haben gegen die Kartellanten Schadenersatzansprüche. Die Geschädigten sind so zu stellen, als wäre kein Kartell gebildet worden, sondern kompetitive Marktpreise vereinbart worden.

Die Höhe des Schadens ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Preis und dem kartellfreien Wettbewerbspreis. Dieser wird durch komplexe Verfahren ermittelt.

Zinsen sind ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts, also der Kartellrechtsverletzung, zu bezahlen.

 

Verpflichtung der Organe der Geschädigten, Schadenersatz geltend zu machen?

Leitungsorgane (Geschäftsführer, Bürgermeister etc) können haften, wenn der Rechtsträger Schadenersatzansprüche hat, der Leiter diese aber nicht verfolgt, obwohl die Chancen dazu bestehen. Das Organ darf das Vermögen des Rechtsträgers nicht verschenken. Der Verzicht kommt einer Schenkung gleich.

Setzt der Rechtsträger die Ansprüche nicht durch, kann er damit seinem Rechtsträger schadenersatzpflichtig werden und unter Umständen sogar strafrechtlich wegen Untreue haften.

In diesem Fall haftet das Organ mit seinem gesamten persönlichen Vermögen.

 

Unsere Expertise:

Unser Partner Michael Brand beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Rechtsdurchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Kartellrecht. Michael Brand hat zu diesem Thema im Verlag Linde im Jahr 2026 bereits die zweite Auflage seines österreichischen Standardwerks Schadenersatz im Kartellrecht, Praxishandbuch Private Enforcement veröffentlicht. Dieses Buch behandelt sämtliche relevanten Problemstellungen und Lösungsansätze zur Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Kartellrecht.

Wir haben die langjährige Expertise zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Kartellrechtsverletzungen und mit der Führung von komplexen Massenverfahren.

 

Prozesskostenfinanzierung

Wir kooperieren bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche mit führenden Prozesskostenfinanzierern und informieren Sie auch gerne über Möglichkeiten, wie Sie das eigene Prozesskostenrisiko minimieren können.

 

Informationen

 

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Anfragen haben oder an einer Rechtsvertretung interessiert sind.