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Kernkompetenzen

Juristische Qualität durch Kompetenz, Effizienz und Professionalität

Kartellrecht / Kartellschadenersatzrecht

Schadenersatz im Kartellrecht

Wir informieren auf dieser Website über aktuelle Entwicklungen im Kartellschadenersatzrecht. Sie finden auf www.kartellschadenersatz.at neue Entscheidungen, Berichte über Schadensfälle und aktuelle Entwicklungen.

Wir veröffentlichen auf dieser Website sämtliche aktuellen Entscheidungen des Österreichischen Obersten Gerichtshofes zum Kartellschadenersatzrecht, Entscheidungen des deutschen Bundesgerichtshofes zu diesem Thema, Entscheidungen des österreichischen Kartellgerichtes und des Kartellobergerichtes sowie Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofes in Bußgeldverfahren.

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Unser Partner Michael Brand beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Rechtsdurchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Kartellrecht.

Michael Brand ist Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständigen für den Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 37 j Abs 6 Z 4 KartG und § 26 h Abs 2 UWG (FG 92.60 Wettbewerbsökonomie). 

Michael Brand hat zum Kartellschadenersatzrecht im Verlag Linde im Jahr 2017 das österreichische Standardwerk Schadenersatz im Kartellrecht, Praxishandbuch Private Enforcement veröffentlicht. Dieses Buch behandelt sämtliche relevanten Problemstellungen und Lösungsansätze zur Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Kartellrecht.

- Das Branchenmagazin Anwaltsblatt hat das Buch rezensiert:

"... Besonders wertvoll sind die praxisbezogenen Ausführungen des Autors (etwa zu „prozesstaktischen Fragen“, S 336ff) und die Darstellung der Grundprobleme aus der Sicht eines potentiell Beklagten (Kapitel 10: „Einwendungen und Gegenstrategien der Beklagten“). Brand behandelt auch gesellschaftsrechtliche Fragen, insb im Zusammenhang mit der Organverantwortung und möglichen Ansprüchen geschädigter Gesellschaften gegen Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder und schließt mit Betrachtungen zum Strafrecht sowie zu steuerlichen und bilanziellen Fragen. Insgesamt ist dem Autor eine umfassende Darstellung der Probleme und der teilweise beträchtlichen Herausforderungen für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Kartellrechtsverstößen gelungen. Der praxisnahe Ansatz und die zahlreichen auch rechtsvergleichenden Erläuterungen entwickeln diese Monografie tatsächlich zu einem „Praxishandbuch Private Enforcement“, wie der Untertitel verspricht. An diesem Werk kommt kein Praktiker vorbei, der erfolgreich Haftungsansprüche wegen Kartellrechtsverstößen durchsetzen (oder abwehren) möchte.


- Die Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht hat dieses Buch besprochen:

"... Das zu besprechende Werk analysiert diese Neuerungen im Detail und kommentiert die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Änderungen äußerst praxisnah,

Schaden

Kausalität

Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeitszusammenhang

Adäquanz

Verschulden

Aktiv- und Passivlegitimation

Prozessuale Aspekte

Einwendungen und Gegenstrategien der Beklagten

Gesellschaftsrechtliche Fragen

Strafrecht

Steuerliche und bilanzielle Fragen

Unter Berücksichtigung der österreichischen und europäischen höchstgerichtlichen Rechtsprechung präsentiert der Autor neben der umfassenden Kommentierung zahlreiche fundierte Lösungsansätze für die Praxis.

Das vorliegende Werk kommentiert das österreichische Kartellschadenersatzrecht in fachlich bestechender Weise und bietet dem Anwender eine Reihe spannender verfahrensrechtlicher Ansätze und praxisrelevanter Lösungen!"

 

Univ. Prof. DDr. Thomas RATKA LL.M. (Leiter des Departments für Rechtswissenschaften und internationale Beziehungen der Donauuniversität Krems): "... die Bibel des Kartellschadenersatzrechtes ..."

 

Dieses Standardwerk ist im Mai 2026 in einer neu überarbeiteten 2. Auflage im Linde Verlag erschienen. Rechtsprechung und Literatur sind bis zum Stand 1. März 2026 berücksichtigt.

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Die angesehene und auflagenstarke deutsche Neue Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart) hat die 2. Auflage in NZKart 8/2026 auf S. 455 f durch den bekannten deutschen Kartellrechtler RA Prof. Dr. Thomas Thiede, LL.B., LL.M., rezensiert:

"Mit der zweiten, vollständig überarbeiteten Auflage seines „Praxishandbuchs Private Enforcement“ legt Brand eine in Breite, Systematik und Praxisnähe beeindruckende Gesamtdarstellung des Kartellschadensersatzrechts vor. Das Werk erschöpft sich nicht in einer Kommentierung der österreichischen §§ 37a ff. KartG, sondern erschließt die private Kartellrechtsdurchsetzung in ihrem materiellrechtlichen, prozessualen und strategischen Zusammenhang. Gerade für die deutsche Leserschaft liegt dabei eine besondere Stärke des Werkes in seiner österreichischen haftungsrechtlichen Systematik. Für deutsche Leser ist der Weg über das österreichische Recht damit weniger ein Umweg als eine dogmatische Abkürzung. Brand gelingt das seltene Kunststück, ein Handbuch zum österreichischen Recht vorzulegen, das zugleich die Strukturen des deutschen Kartellschadensersatzrechts ungleich schärfer hervortreten lässt.
Hervorzuheben ist zunächst die Breite des materiell-kartellrechtlichen Teils. Brand beschränkt sich nicht auf die besonderen Vorschriften des Kartellschadensersatzrechts, sondern arbeitet auch die dem Anspruch zugrunde liegenden kartellrechtlichen Verbotsnormen und ihre Anwendung systematisch auf. ...
Auf dieser materiell-kartellrechtlichen Grundlage entwickelt Brand die Anspruchsgrundlagen und Haftungsvoraussetzungen des Kartellschadensersatzrechts. Neben dem besonderen kartellrechtlichen Haftungstatbestand nach § 37c KartG werden so die Vertragshaftung, die Schutzgesetzhaftung und der Rechtsbruchtatbestand des UWG einbezogen. Daran schließen sich die Fragen an, wer anspruchsberechtigt ist und wer für die Wettbewerbsrechtsverletzung einzustehen hat. Brand erörtert unmittelbare und mittelbare Abnehmer, Wettbewerber, das kartellrechtliche Unternehmen und seine Rechtsträger, Gehilfen, Organe und beteiligte Mitarbeitende ebenso wie Solidarhaftung und Kronzeugenprivilegien. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Passing-on und die unterschiedlichen Methoden der Schadensberechnung.
Ein erheblicher Mehrwert des Werkes liegt im prozessualen und strategischen Teil. Brand behandelt die Informationsbeschaffung vor Klageerhebung, die Akteneinsicht, die Offenlegung, den Sachverständigen- und Zeugenbeweis, die Bindungswirkung  sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit, der Prozesskosten und der Vergleichslösungen. Besonders gelungen ist, dass diese prozessuale Darstellung nicht auf die Anspruchsdurchsetzung verengt bleibt. Ein eigenes Kapitel widmet sich den Einwendungen und Gegenstrategien der Beklagten, darunter der Verjährung, Passing-on, der Freistellung, Parallelverhalten, Schadensminderung, rechtmäßigem Alternativverhalten und Mitverschulden. Selten wird der Kartellschadensersatzprozess so konsequent aus beiden Parteiperspektiven aufbereitet. Das Werk zeigt damit nicht nur, wie Ansprüche begründet und durchgesetzt, sondern ebenso, wie sie abgewehrt, Verfahren strukturiert und Vergleichslösungen vorbereitet werden können.
Ganz besonders erfreulich ist schließlich, dass Brand die Betrachtung nicht mit dem zivilrechtlichen Urteil enden lässt. Das Werk bezieht gesellschaftsrechtliche, strafrechtliche, vergaberechtliche sowie steuerliche und bilanzielle Folgen ein. Behandelt werden insbesondere Organpflichten, Organregress, Verteidigungs- und Sanierungskosten, D&O-Versicherungen, der Privatbeteiligtenanschluss, Rückstellungen sowie die steuerliche Behandlung von Schadenersatzzahlungen und Geldbußen. Das Werk begleitet den Kartellschadensersatzfall damit von der ersten Anspruchsprüfung und Beweisbeschaffung über Prozessführung und Verteidigung bis zur unternehmensinternen Aufarbeitung. 
Insgesamt liegt ein außergewöhnlich überzeugendes, systematisch klares und konsequent auf die konkrete Fallbearbeitung ausgerichtetes Praxishandbuch vor. Es gehört zu den besonders empfehlenswerten Darstellungen des Private Enforcement im deutschsprachigen Raum und kann österreichischen wie deutschen Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen, Gerichten und Wissenschaftlern nur nachdrücklich zur Lektüre empfohlen werden."