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Kernkompetenzen

Juristische Qualität durch Kompetenz, Effizienz und Professionalität

Gesellschaftsrecht

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren tagtäglich mit anspruchsvollen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Gestaltung umfassender gesellschaftsrechtlicher Strukturen.

Wir gestalten komplexe Gesellschaftsverträge und setzen die Ansprüche unserer Mandanten auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene gerichtlich durch.

Wir heben uns von Mitbewerbern dadurch ab, dass wir unsere Erfahrung aus unseren anderen Kernkompetenzen mit einfließen lassen und Klienten damit umfassend beraten können. Wir berücksichtigen aufgrund unserer langjährigen Prozesserfahrung, was im Streitfall für unseren Auftraggeber wichtig und nützlich sein könnte.

Die Mitberücksichtigung steuerlicher Fragen und Problemstellungen ist für uns selbstverständlich.

Wir haben jahrzehntelange Erfahrung bei Gesellschaftsgründungen. In besonders dringenden Fällen haben wir Vorratsgesellschaften zur Verfügung, die wir Ihnen zu günstigen Bedingungen anbieten können, wenn der sprichwörtliche Hut wirklich brennt.

Wir beschäftigen uns tagtäglich mit:

Gesellschaftsgründungen

Wir wickeln für Sie Gesellschaftsgründungen individuell, unbürokratisch, kostengünstig und zeiteffizient ab.

Wir bieten in diesem Bereich ein Just In Time Service. Sobald wir alle notwendigen Daten haben, garantieren wir, die Gesellschaft binnen zwei Werktagen ab Auftragserteilung zu gründen.

Unternehmenskauf / Mergers and Aquisition (M&A), Asset Deals und Share Deals

Wir begleiten Klienten seit vielen Jahren in Kauf- und Verkaufsprozessen. Wir kennen das Geschäft daher von beiden Seiten.

Wir strukturieren erfolgreich Transaktionen und haben Erfahrung mit ausgefallenen Modellen zur schrittweisen Übergabe bzw. Übernahme von Unternehmen.

Wir berücksichtigen dabei auch Absicherungsmechanismen, damit der Verkäufer fristgerecht zu seinem Geld kommt.

Wir konzipieren und setzen Nachfolgeregelungen um, damit das Unternehmen von einer Generation friktionsfrei auf die nächste übergeht und die Interessenlage von Jung und Alt berücksichtigt wird.

Unsere Tätigkeit beginnt, sobald der Entschluss zum Kauf oder Verkauf gefallen ist.

Der erste Schritt ist eine ausführliche Analyse der Wünsche unseres Mandanten. Vorbereiten, Zeit nehmen, reden und analysieren. Wir müssen wissen, was Sie wollen. Was ist Ihr Wunschszenario?

Wir strukturieren die Transaktion samt allen Finanzierungsfragen und berücksichtigen die steuerlichen Problemstellungen.

Gelegentlich schafft kreatives Asset Stripping einen erheblichen Mehrwert. Dieses Nugget heben wir mit großer Freude.

Umgründungen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Zusammenschlüsse)

Wir haben langjährige Erfahrung mit allen Arten von Umgründungen und verfügen über ein effizientes Netzwerk mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die wir bei Bedarf von Anfang an beiziehen, damit Sie keine unnötige Zeit verlieren.

Wir setzen kurzfristig

  • Einbringungen,
  • Spaltungen,
  • Zusammenschlüsse,
  • Verschmelzungen,
  • Realteilungen,
  • Umwandlungen aller Art,
  • Gründung von ausländischen oder Off Shore Gesellschaften.

Wir haben ein globales Netzwerk, um Ihnen kostengünstig und effizient bei der Gründung von ausländischen Gesellschaften den notwendigen Input zu liefern, damit Sie sich auf ihr CoreBusiness konzentrieren können. 

Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, Vertretung in Gesellschafterversammlungen, Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen

Wir beraten die Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsrat) und organisieren Gesellschafterversammlungen, bereiten die Tagesordnung vor und formulieren Anträge so vor, dass die Versammlung reibungslos abläuft.

Wir vertreten Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung und üben das Stimmrecht im Namen des Mandanten aus, damit die Gesellschafterrechte umfassend gewahrt werden.

Wir vertreten Gesellschafter bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen und kennen die Problemstellung natürlich auch aus Gesellschaftssicht im Zusammenhang mit der Abwehr von Anfechtungsklagen.

Wir empfehlen, die Expertise eines fachkundigen Gesellschaftsrechtlers nicht erst dann einzuholen, wenn die Klagsfrist läuft, sondern schon im Vorfeld Rat bei der Erarbeitung der Strategie zur Durchsetzung der Interessen einzuholen.

Sie werden den Rat nicht bereuen, sich schon in einer kritischen Gesellschafterversammlung vertreten zu lassen.

Gesellschaftsrechtliche Klagen

Wir sind tagtäglich mit der Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche unserer Mandanten befasst. Wir kennen das Business von beiden Seiten.

Anfechtungen von Generalversammlungsbeschlüssen ist unser daily business. 

Ausschlussklagen, Klagen auf Zustimmung, Durchsetzung von Syndikatsverträgen.

Haftungsklagen gegen Vorstände und Geschäftsführer und deren Verteidigung haben wir im Portfolio und stellen dieses Know-how gerne zur Verfügung.

Stiftungsrecht

Wir gründen und betreuen namhafte Privatstiftungen und kennen daher die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der maßgeblichen Protagonisten.

Wir unterstützen Sie bei

  • Gründung und Betreuung von Privatstiftungen,
  • Beratung des Stifters, des Begünstigten und des Stiftungsvorstandes,
  • Übernahme von Stiftungsvorstands- und Beiratsmandaten,
  • allen Rechtsstreitigkeiten im Stiftungswesen.

Durchsetzung und Abwehr der Haftung gegen Geschäftsführer, Vorstände und Mitglieder des Aufsichtsrates

In den letzten Jahren hat sich die Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen gegen das Management zu einem Hotspot des Gesellschaftsrechts entwickelt.

Wir setzen regelmäßig Ansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte durch.

Wir kennen das Geschäft aber auch von der anderen Perspektive, wenn wir im Auftrag von Managern Klagen der Gesellschaft abzuwehren haben.

Eine detaillierte Vorbereitung im Vorfeld ist eine wesentliche Voraussetzung zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Die Informationssammlung und Informationsaufbereitung ist ein wesentlicher Garant dafür, aufkommende Probleme nach Möglichkeit schon außergerichtlich klären zu können.

Wir haben Erfahrung mit der Einbeziehung von Versicherungen und vertreten auch in Haftpflichtfällen.

Treuhandschaften

Manchmal ist es aus geschäftlichen Überlegungen erforderlich, dass der wirtschaftlich Berechtigte nicht offen auftritt.

Unumgängliche Voraussetzung für die Übernahme einer Treuhandschaft ist, dass das Projekt seriös ist und alle gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Vorab sind kritische Fragen zu erörtern.

Für unseriöse Projekte stehen wir von vornherein nicht zur Verfügung.

Ausschluss von Gesellschaftern

In Österreich können Gesellschafter, die weniger als 10 % Gesellschaftsanteile haben, gegen angemessene Abfindung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden. Wir bieten unseren Mandanten Strategien für und gegen den Ausschluss an.

Gründung von ausländischen oder Off Shore Gesellschaften

Wir haben ein globales Netzwerk, um Ihnen kostengünstig und effizient bei der Gründung von ausländischen Gesellschaften den notwendigen Input zu liefern, damit Sie sich auf Ihr CoreBusiness konzentrieren können.