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Gegenstand des Kaufvertrags waren Aktien der Schweizer Gesellschaft. Sie verkörperten einen Anteil an dieser Gesellschaft und damit am von ihr betriebenen Unternehmen. mehr
Wir wurden soeben damit beauftragt, in Österreich im medizinischen Bereich ein Kartell, das auch auf einer gesetzlichen Grundlage besteht, zu bekämpfen. mehr
Bei Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind alle Umstände des Einzelfalls umfassend zu berücksichtigen. mehr
Die Haftung wird an die im Rahmen des Gesamteindrucks zu beurteilende Fehlerhaftigkeit der Prospektangaben geknüpft, die für die Anlageentscheidung wesentliche Punkte betreffen muss. mehr
Das Ankündigen, Anbieten oder Gewähren von Zugaben gegenüber Verbrauchern ist aufgrund richtlinienkonformer Auslegung von § 9a Abs 1 Z 1 UWG nur dann unzulässig, wenn es im Einzelfall irreführend, aggressiv oder sonst unlauter...mehr




