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Kernkompetenzen

Juristische Qualität durch Kompetenz, Effizienz und Professionalität

Kommunalrecht

Die rechtlichen Anforderungen an Gemeinden und Gemeindevertreter sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Privatwirtschaftsverwaltung und die hoheitlichen Tätigkeiten werden immer herausfordernder und komplexer.

Die Herausforderungen umfassen die Abwehr von Amtshaftungs- und Schadenersatzansprüchen gegenüber Gemeinden oder einzelnen Gemeindeorganen (Stichwort: Haftung des Bürgermeisters für Hechtbiss in Teich), die Durchsetzung offener Abgabenforderungen, die Erstellung von Verträgen aller Art wie Baulandsicherungsverträge, Liegenschaftsverträge, Gesellschaftsverträge etc., die Erstellung notwendiger gemeindeinterner Richtlinie im Sinn der jeweiligen Gemeindeordnung, die Durchführung komplexer Verwaltungsverfahren oder raumordnungsrechtliche Fragestellungen. 

Die Anzahl von Aufsichtsbeschwerden steigt stetig, bei denen sich Gemeindeorgane gegenüber den Aufsichtsbehörden rechtfertigen müssen.

Gemeindevertreter werden zudem regelmäßig mit dem Vorwurf der persönlichen Begehung von Amtsdelikten, vor allem Amtsmissbrauch, konfrontiert. 

Arbeits- und dienstrechtliche Fragestellungen sind oftmals durch Gemeindeorgane zu lösen.

Ansatzpunkt für alle diesbezüglichen Problemstellungen bildet eine optimale juristische Beratung. Wir stehen Gemeinden und Gemeindevertretern in allen Rechtsgebieten mit unserer langjährigen Expertise dafür zur Verfügung. Dabei beraten wir die jeweiligen Ansprechpartner sehr gerne vor Ort, sodass jegliche Wegzeiten für Gemeindevertreter entfallen. Zudem stehen unsere Lösungsansätze immer unter dem Blickwinkel der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.   

Sofern eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, führen wir alle Verfahren vor den zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichten. Hier konnten wir bereits außerordentliche Erfolge für Gemeinden erzielen, wie die Aufhebung einer gesetzwidrigen landesrechtlichen Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof oder die Durchsetzung öffentlicher baupolizeilicher Interessen gegenüber einem säumigen Liegenschaftseigentümer vor dem Verwaltungsgerichthof. Wir vertreten Kommunen seit langem erfolgreich in Zivil- und Aufsichtsverfahren.